# Software-Lizenzbedingungen für Link-Drin Studio **Stand: 09.08.2026** ## 1. Anbieter und Geltungsbereich ### 1.1 Anbieter / Lizenzgeber **Andre Wienholz – Link-Drin** **von Herslo Weg 17** **22457 Hamburg, Deutschland** E-Mail: **support@link-drin.de** – nachfolgend „Lizenzgeber“ – ### 1.2 Lizenznehmer Lizenznehmer ist die im Bestellvorgang bezeichnete natürliche oder juristische Person. ### 1.3 Verbraucher und Unternehmer Diese Lizenzbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. ### 1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen Individuelle Vereinbarungen, die mit dem Lizenznehmer im Einzelfall getroffen werden, haben Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. --- ## 2. Vertragsgegenstand ### 2.1 Software Vertragsgegenstand ist die selbst gehostete Software **„Link-Drin Studio“** in der bei Auslieferung bezeichneten Version einschließlich der mitgelieferten Dokumentation. ### 2.2 Bereitstellungsform Die Software wird als installierbare PHP-Webanwendung einschließlich des für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlichen Quellcodes bereitgestellt. Sie wird auf einem vom Lizenznehmer verantworteten Webhosting installiert. Hosting, Domain, Datenbank, E-Mail-Dienst, Zahlungsdienst, individuelle Einrichtung, Datenmigration und sonstige Drittleistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn dies im jeweiligen Angebot oder Bestellvorgang ausdrücklich angegeben ist. ### 2.3 Lizenzumfang Der konkrete Lizenzumfang ergibt sich aus 1. der Produktbeschreibung im Bestellvorgang, 2. der Bestell- bzw. Vertragsbestätigung, 3. der Rechnung und 4. der digital signierten Lizenzdatei. Bei Widersprüchen gehen nachweisbare Individualvereinbarungen vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. ### 2.4 Technische Voraussetzungen Die für die jeweilige Version unterstützten technischen Voraussetzungen, insbesondere PHP-Version, Datenbank, erforderliche PHP-Erweiterungen, HTTPS und Webserver-Schutzanforderungen, ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bereitstellung gültigen Produktbeschreibung und Installationsdokumentation. --- ## 3. Vertragsschluss und Bereitstellung ### 3.1 Vertragsschluss Der Vertrag kommt nach dem im Bestellprozess ausdrücklich beschriebenen Verfahren zustande. Angaben auf Produktseiten stellen nur dann ein verbindliches Angebot dar, wenn dies dort ausdrücklich angegeben ist. ### 3.2 Bereitstellung Nach Vertragsschluss und nach Erfüllung der im Bestellprozess genannten Zahlungsvoraussetzungen stellt der Lizenzgeber die Software, die für die Installation erforderlichen Informationen und die persönliche Lizenz auf dem im Bestellprozess bezeichneten Weg bereit. ### 3.3 Vertragsbestätigung bei Verbrauchern Verbraucher erhalten die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Sie enthält bzw. dokumentiert insbesondere die Vertragsbedingungen und – sofern eine sofortige Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist gewünscht wurde – die hierzu abgegebenen Erklärungen. --- ## 4. Einräumung des Nutzungsrechts ### 4.1 Dauerhaftes Nutzungsrecht Nach vollständiger Zahlung erhält der Lizenznehmer ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht, die erworbene Version von Link-Drin Studio im Umfang des gewählten Lizenzmodells **dauerhaft** zu nutzen. ### 4.2 Single-Site-Lizenz Bei einer Single-Site-Lizenz darf Link-Drin Studio auf der in der Lizenz freigegebenen produktiven Hauptdomain betrieben werden. Zusätzlich dürfen nur solche lokalen Entwicklungs-, Test- oder Staging-Installationen betrieben werden, die nach dem jeweiligen Lizenzmodell ausdrücklich zulässig sind. ### 4.3 Anzahl produktiver Installationen Die zulässige Anzahl produktiver Installationen ergibt sich aus dem erworbenen Lizenzmodell und der signierten Lizenzdatei. Eine zusätzliche öffentlich betriebene Installation benötigt eine entsprechende Lizenzfreigabe, soweit sie nicht bereits vom erworbenen Lizenzumfang erfasst ist. ### 4.4 Technisch notwendige Vervielfältigungen Das Nutzungsrecht umfasst die für Installation, Betrieb, Aktualisierung, Entwicklung im erlaubten Umfang und Wiederherstellung notwendigen Vervielfältigungen. ### 4.5 Übertragung der Lizenz Die Lizenz ist dem im Bestellvorgang bezeichneten Lizenznehmer zugeordnet. **Zwingende gesetzliche Rechte zur Weiterveräußerung oder Übertragung bleiben unberührt.** Soweit eine dauerhafte Softwarelizenz nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam auf einen Dritten übertragen werden darf, hat der bisherige Lizenznehmer seine eigene produktive Nutzung zu beenden und nicht mehr erforderliche Programmkopien zu löschen. Der Lizenzgeber kann für die technische Umschreibung der Kunden-, Domain- oder Auslieferungsbindung einen geeigneten Nachweis der rechtmäßigen Übertragung verlangen, soweit dies zur Lizenzverwaltung erforderlich und rechtlich zulässig ist. Eine Übertragung erweitert den ursprünglich erworbenen Lizenzumfang nicht. --- ## 5. White-Label-Nutzung und eigene Markenauftritte ### 5.1 White-Label-Funktionen Der Lizenznehmer darf die im Produkt vorgesehenen Marken-, Logo-, Farb-, Kontakt-, Betreiber- und Darstellungseinstellungen für seinen eigenen lizenzierten Betrieb anpassen. ### 5.2 Eigene Quellcodeänderungen Der Lizenznehmer darf den bereitgestellten Quellcode für den eigenen lizenzierten Betrieb ändern und eigene Erweiterungen entwickeln, sofern - Rechte Dritter nicht verletzt werden, - der erworbene Lizenzumfang nicht überschritten wird und - Lizenz-, Auslieferungs-, Signatur-, Integritäts- oder Sicherheitsprüfungen nicht unzulässig umgangen oder manipuliert werden. ### 5.3 Support für geänderte Installationen Eigene Änderungen des Lizenznehmers sind nicht automatisch Bestandteil des Standardsupports. Soweit ein Fehler auf einer kundenseitigen Änderung beruht, kann eine Analyse oder Anpassung gesondert zu vergüten sein, wenn dies vorab vereinbart wird. --- ## 6. Sicherungskopien und gesetzlich erlaubte Handlungen ### 6.1 Sicherungskopien Der Lizenznehmer darf die für einen sicheren und vertragsgemäßen Betrieb erforderlichen Sicherungskopien erstellen und geschützt aufbewahren. ### 6.2 Gesetzliche Befugnisse Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere zur bestimmungsgemäßen Benutzung, Fehlerberichtigung, Sicherung, Untersuchung des Programmverhaltens und gesetzlich zulässigen Herstellung von Interoperabilität, bleiben unberührt. --- ## 7. Nicht gestattete Nutzung Soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder ausdrücklich vereinbart, ist insbesondere nicht gestattet: 1. das Installationspaket oder wesentliche Teile des Quellcodes öffentlich zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen; 2. die Software oder hiervon abgeleitete Standardfassungen als eigenes Softwareprodukt zu vermieten, zu unterlizenzieren oder zur Mehrfachweitergabe anzubieten; 3. mehr produktive Installationen zu betreiben als vom erworbenen Lizenzumfang umfasst; 4. Lizenz-, Domain-, Aktivierungs-, Auslieferungs-, Signatur-, Integritäts- oder Updateprüfungen zu entfernen, zu umgehen oder zu manipulieren; 5. signierte Auslieferungsmerkmale oder nicht öffentliche Herstellerkennungen zu verfälschen, soweit dies der Umgehung des Lizenz- oder Sicherheitssystems dient; 6. private Hersteller-, Lizenz-, Release- oder Update-Signaturschlüssel unbefugt zu beschaffen, zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen; 7. Link-Drin Studio gezielt als Grundlage eines konkurrierenden, zur Mehrfachweitergabe bestimmten Standardprodukts zu vervielfältigen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die in Abschnitt 6.2 genannten Befugnisse und gesetzlich zulässige Weiterveräußerungsrechte, bleiben unberührt. --- ## 8. Lizenzprüfung, License Hub und Auslieferungsbindung ### 8.1 Lokale Prüfungen Die Software darf lokal die Gültigkeit signierter Lizenz-, Domain-, Modul-, Release-, Update- und Auslieferungsinformationen prüfen. ### 8.2 Online-Lizenzstatus Soweit die erworbene Lizenz eine Online-Prüfung vorsieht, kann Link-Drin Studio in den in der Lizenz vorgesehenen Intervallen eine technisch notwendige Lizenzstatusanfrage an den vom Lizenzgeber betriebenen License Hub senden. Welche technischen Daten dabei verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und wie lange diese Daten gespeichert werden, wird in der jeweils geltenden Datenschutzerklärung beschrieben. ### 8.3 Offline-Kulanz Bei vorübergehender Nichterreichbarkeit des License Hubs kann die im Produkt bzw. in der Lizenz vorgesehene Offline-Kulanz gelten. ### 8.4 Schutz bei ungültiger oder manipulierter Lizenz Bei einer ungültigen oder manipuliert erscheinenden Lizenz-, Release- oder Auslieferungsprüfung dürfen zustandsändernde Verwaltungsfunktionen bis zur Klärung gesperrt werden, soweit dies zur Durchsetzung des vereinbarten Lizenzumfangs oder zum Schutz der Softwareintegrität erforderlich und verhältnismäßig ist. Vorhandene Kundendaten werden dadurch nicht automatisch gelöscht. Datensicherungen und zwingende gesetzliche Rechte dürfen nicht unangemessen beeinträchtigt werden. --- ## 9. Updates und Support ### 9.1 Dauerhafte Nutzung der erworbenen Version Die erworbene und vollständig bezahlte Softwareversion bleibt im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts dauerhaft nutzbar. ### 9.2 Enthaltener Update- und Supportzeitraum Neue Versionen, Funktionsupdates und regulärer Standardsupport werden für den im Angebot, Bestellvorgang oder in der Lizenz genannten Zeitraum bereitgestellt. Sofern beim Kauf **12 Monate Updates** ausgewiesen werden, beginnt dieser Zeitraum mit dem im Bestellvorgang bzw. in der Lizenz bezeichneten Zeitpunkt. ### 9.3 Nach Ablauf des regulären Updatezeitraums Nach Ablauf des vereinbarten Updatezeitraums besteht ohne Verlängerung kein vertraglicher Anspruch auf neue Funktionsversionen, neue Komfortfunktionen oder regulären Standardsupport. Die zuletzt rechtmäßig bezogene Version darf weiter genutzt werden. ### 9.4 Gesetzlich erforderliche Aktualisierungen für Verbraucher Bei Verbraucherverträgen bleiben gesetzliche Ansprüche auf Aktualisierungen, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, **einschließlich erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen**, unberührt. Der vertragliche Zeitraum für Funktionsupdates oder freiwilligen Support begrenzt diese zwingenden Verbraucherrechte nicht. ### 9.5 Technische Änderungen Updates können unterstützte technische Voraussetzungen ändern, soweit dies sachlich erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Wesentliche Änderungen werden in den Releasehinweisen beschrieben. --- ## 10. Mitwirkung und Verantwortungsbereich des Lizenznehmers Der Lizenznehmer ist im Rahmen des Zumutbaren insbesondere verantwortlich für - die Einhaltung der dokumentierten Hostingvoraussetzungen, - sichere Zugangsdaten und die Nutzung vorgesehener Sicherheitsfunktionen, - regelmäßige externe Datensicherungen, - die rechtliche Prüfung der eigenen Portal-Inhalte, Preise, Steuerangaben, Impressums- und Datenschutzangaben, - die datenschutzkonforme Konfiguration eigener externer Dienste, - die zeitnahe Installation bereitgestellter und erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen sowie - den Schutz des Installationspakets und persönlicher Lizenzdaten vor unbefugtem Zugriff. Unterlassene Mitwirkung lässt gesetzliche Rechte des Lizenznehmers nur insoweit unberührt, wie der jeweilige Mangel oder Schaden nicht durch die fehlende Mitwirkung verursacht oder verstärkt wurde. --- ## 11. Mängelrechte ### 11.1 Verbraucher Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verträge über digitale Produkte, insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz. Diese Lizenzbedingungen beschränken die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern nicht. ### 11.2 Unternehmer Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im konkreten Angebot oder durch wirksame Individualvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde. ### 11.3 Fehlerbeschreibung Zur technischen Bearbeitung soll ein Fehler möglichst mit Softwareversion, Hostingumgebung, betroffenen Arbeitsschritten und vorhandener Fehlermeldung beschrieben werden. Soweit erforderlich und zumutbar können Screenshots oder Protokollauszüge beigefügt werden. ### 11.4 Zugangsdaten und Geheimnisse Passwörter, private Schlüssel, vollständige Wiederherstellungscodes und vergleichbare Geheimnisse sollen nur über einen ausdrücklich vereinbarten sicheren Übermittlungsweg bereitgestellt werden. ### 11.5 Fremde Ursachen Funktionsstörungen, die ausschließlich durch kundenseitige Quellcodeänderungen, nicht unterstützte Drittsoftware, fehlerhafte Serverkonfiguration oder Ausfälle externer Anbieter verursacht wurden und die der Lizenzgeber nicht zu vertreten hat, stellen keinen Mangel des unveränderten Link-Drin-Studio-Standardpakets dar. --- ## 12. Haftung ### 12.1 Unbeschränkte Haftung Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, - bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, - nach dem Produkthaftungsgesetz, - bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie - in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich ausgeschlossen ist. ### 12.2 Leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Lizenzgeber auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. ### 12.3 Sonstige leichte Fahrlässigkeit Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. ### 12.4 Erfüllungsgehilfen Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers. ### 12.5 Zwingende Verbraucherrechte Zwingende gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern, insbesondere aus den Vorschriften über digitale Produkte, bleiben unberührt. --- ## 13. Drittanbieter und Open-Source-Komponenten ### 13.1 Drittanbieter Soweit Link-Drin Studio Schnittstellen zu externen Diensten wie Zahlungs-, E-Mail-, Hosting- oder Domainanbietern unterstützt, kommt ein Vertrag über diese Drittleistung grundsätzlich zwischen dem Lizenznehmer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. ### 13.2 Open-Source-Komponenten Für enthaltene Open-Source-Komponenten gelten ergänzend die jeweils mitgelieferten Lizenzhinweise. Rechte aus solchen Open-Source-Lizenzen werden durch diese Lizenzbedingungen nicht eingeschränkt. --- ## 14. Widerrufsrecht für Verbraucher ### 14.1 Gesetzliches Widerrufsrecht Verbrauchern kann bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die vor Abgabe der Bestellung zur Verfügung gestellt wird. ### 14.2 Sofortige Bereitstellung digitaler Inhalte Soll Link-Drin Studio bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt werden, wird die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers und seine Bestätigung der Kenntnis über die Folgen für das Widerrufsrecht **gesondert im Bestellprozess** eingeholt. Ein Widerrufsrecht erlischt nicht allein dadurch, dass eine Bestellung bezahlt wurde oder ein Download technisch möglich wäre. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen. ### 14.3 Widerrufsfunktion Soweit und solange für einen online abgeschlossenen Verbrauchervertrag ein Widerrufsrecht besteht, stellt der Lizenzgeber die gesetzlich erforderliche elektronische Widerrufsmöglichkeit bereit. --- ## 15. Vertragsbeendigung ### 15.1 Dauerlizenz Bei einer vollständig bezahlten Dauerlizenz endet das Nutzungsrecht nicht allein dadurch, dass ein Update- oder Supportzeitraum abläuft. ### 15.2 Kündigung aus wichtigem Grund Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit eine Abhilfefrist gesetzlich erforderlich oder nach den Umständen zumutbar ist, soll vor einer Kündigung Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. ### 15.3 Folgen der wirksamen Beendigung Nach wirksamer Beendigung eines Nutzungsrechts ist die weitere produktive Nutzung einzustellen und sind nicht mehr rechtmäßig benötigte Kopien zu löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Beweissicherungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. --- ## 16. Rechtswahl und Gerichtsstand ### 16.1 Rechtswahl Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. ### 16.2 Gerichtsstand Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. --- ## 17. Schlussbestimmungen ### 17.1 Textform zu Nachweiszwecken Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig davon vorrangig. ### 17.2 Teilunwirksamkeit Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.